Das allgemeine Strafrecht ist die Zusammenfassung aller Delikte, die ausschließlich im Strafgesetzbuch StGB (auf Wikipedia) zusammengefasst sind und nicht durch Nebengesetzgebungen behandelt werden. Aufgrund der Menge an unterschiedlichen Delikten ist es im allgemeinen Strafrecht wichtig sich von einem Fachanwalt unterstützen zu lassen und von seiner Erfahrung in Strafprozessen zu profitieren.
Ist ein Verteidiger im Strafverfahren überhaupt notwendig?
Unsere eindeutige Antwort: JA! Nur dem Verteidiger ist es nämlich erlaubt, Einblick in die behördliche Akte zu nehmen. Sie selbst sollten unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Wir lassen unsere guten Kontakte zu Richtern, Behörden und Psychologen spielen, um eine erfolgreiche Taktik zu entwickeln. Ein sogenannter Deal mit Staatsanwalt und Richter ist fast immer möglich. Oft kann eine hohe Strafe vermieden werden. Eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch ist dabei unser oberstes Ziel!
Allgemeines Strafrecht – Nutzen Sie unsere jahrelange Erfahrung!
Das Strafgesetzbuch (StGB)
Im Strafgesetzbuch (StGB) sind die einzelnen Straftaten und Vergehen in Paragraphen beschrieben. Verbrechen sind Straftaten, die deutlich strenger als Vergehen geahndet werden. Die Straftaten in bestimmten Gebieten stehen hierbei in der Reichweite ähnlicher Straftaten. So ist der Mordparagraph neben dem Paragraph für Totschlag angesiedelt. Betrug ist in der Nähe von Untreuen zu finden. Sexualstrafdelikte sind ebenfalls in aufeinanderfolgenden Rechtsvorschriften beschrieben. Die Vorschriften beschreiben, welche Umstände gegeben sein müssen, damit ein bestimmter Straftatbestand vorliegt. Wenn die Voraussetzungen, die in der Rechtsnorm beschrieben werden, nicht vorliegen, kann eine Verurteilung wegen der Straftat nicht erfolgen. In der Rechtsnorm wird auch beschrieben, mit welcher Strafe man rechnen muss, wenn man eine bestimmte Straftat begangen hat. Hier sind immer Höchst- und Mindeststrafen genannt.
Beispiele für Delikte des allgemeinen Strafrechtes
- Beleidigung & Verläumdung
- Betrug
- Brandstiftung
- Erpressung/ räuberische Erpressung
- Hehlerei
- Körperverletzung
- Nötigung
- Raub
- Sachbeschädigung
- Unfallflucht
- Unterschlagung
- Untreue
- Urkundenfälschung
- Vergewaltigung
- Verkehrsstrafrecht
- …
Die Strafprozessordnung (StPO)
In der Strafprozessordnung (StPO) ist geregelt, wie ein Strafverfahren korrekt abgewickelt wird. Es ist zum Beispiel vorgeschrieben, welches Gericht entscheidet, wenn eine Person wegen einer bestimmten Straftat angeklagt wurde. Auch der Ablauf des Verfahrens ist dort wiedergeben. Wenn ein Beschuldigter einer Straftat verdächtigt wird, überprüft zunächst die Staatsanwaltschaft, ob in dem Fall auch Anklage erhoben wird. Das geschieht zum Beispiel dann nicht, wenn ein Straftatbestand offensichtlich nicht zu erkennen oder kein öffentliches Interesse gegeben ist. Wenn Anklage erhoben wird, muss das zuständige Gericht entscheiden, ob die Anklage zur Verhandlung zugelassen wird. Wenn dies bejaht wird, wird ein Termin angesetzt, in dem über die Straftat verhandelt wird. Hier prüft das Gericht, ob eine Straftat vorlag und entscheidet auch über das Strafmaß.
Warum ist es wichtig, in Strafsachen durch einen Anwalt vertreten zu werden?
Ein Fachanwalt für Strafrecht kann zunächst eine strafrechtliche Erstberatung durchführen. Das heißt, dass er in einem Gespräch dem Beschuldigten Auskunft gibt, mit welcher Strafe er rechnen muss. Ein Anwalt kann Einsicht in Akten nehmen und den Kontakt mit den Ermittlungsbehörden gestalten. Er kann auch Tipps geben, wie sich der Beschuldigte in der Verhandlung verhalten sollte. Der Anwalt ist auch Vertreter in der Verhandlung. Wenn der Beschuldigte mit einer relativ hohen Strafe rechnen muss, kann der Anwalt als Pflichtverteidiger bestellt werden. Bei einem Freispruch trägt die Staatskasse die Gerichtskosten. Der Anwalt kann in einem Strafprozess somit eine große Hilfe sein. Er kann auch mit Gericht und Staatsanwaltschaft hinsichtlich Höhe der Strafe verhandeln. Nach einer Verurteilung erkennt er, ob es sinnvoll ist, erneut Rechtsmittel einzulegen.